Schulungspflicht für Diisocyanate-Produkte
Schulungspflicht für Diisocyanate-Produkte mit einer Gesamtkonzentration > 0,1 %
Alle gewerblichen und industriellen Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat > 0,1 % sind verpflichtet bis zum 24. August 2023 eine Schulung zum sicheren Umgang mit diesen Produkten abzuschließen und mit einem Zertifikat nachzuweisen und zu dokumentieren.
Aus diesem Grund möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, diese Schulung hier kostenlos durchzuführen.
Zum Hintergrund:
Am 4. August 2020 wurde eine neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, eine durch Diisocyanate verursachte mögliche Sensibilisierung der Atemwege und der Haut zu verhindern. Daher ist vor der Verwendung von Diisocyanaten eine Sicherheitsschulung erforderlich.
Seit Februar 2022 sind die Verpackung und das Sicherheitsdatenblatt für jedes betroffene Produkt daher entsprechend angepasst worden und das Produkt-Etikett weist deutlich auf die Schulungspflicht hin.
Quellen und Erläuterung:
![]() |
• Flyer Erläuterung_REACH-Beschränkung [PDF] |
![]() |
• Verordnung EU 2020/1149 [PDF] |
Für weitere Fragen steht unser Team für Kleb-, Dicht- & Schmierstoffe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Fachberatung Kleb-, Dicht- & Schmierstoffe
Tel.: +49 521 309 -988
Mail: KlebenDichten@KE.de